Die Sache mit den Menschenrechten und der Vorratsdatenspeicherung

In den Medien dominiert momentan mal wieder ein Menschenrechtsthema die Schlagzeilen. Die Lage der Menschenrechte in der Ukraine, der Hungerstreik von Julija Tymoschenko und natürlich die anstehende Fußball-EM stehen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Mit der Ukraine hat man einen „scapegoat“ gefunden, auf den sich hervorragend mit dem blanken Finger zeigen lässt. Der Nachdenkseiten Blog bringt es treffend auf den Punkt: „Im konkreten Fall der Klagen über die Lage der Ukraine wird der Eindruck erweckt, bei uns und dem Westen insgesamt herrsche eine perfekte Demokratie und die Menschenrechte würden überall geachtet. Unsere Demokratie ist jedoch von politischer Korruption durchdrungen.“ Der Blick auf die eigenen Leichen im Keller ist im Bezug auf die Menschenrechtsthematik immer wieder angebracht. Der Westen bekleckert sich hierbei nur selten mit Ruhm. Europäische Politiker, ganz vorne mit dabei der deutsche Außenminister, beklagen immer wieder gerne die Überwachung der Bevölkerung und die Filterung des Internets in China. Dabei sieht es bei uns nicht wesentlich besser damit aus.

Bei meiner Recherche über Internet-Zensur Maßnahmen stieß ich auf eine Interessante Analyse der OpenNet-Initiative. Es ist zwar bekannt, dass China eine umfassende Zensur und Überwachungsmaschinerie am laufen hat, aber dass sich Deutschland vor dem nicht verstecken braucht, überrascht dann doch. Beim chinesischen Pendant der Vorratsdatenspeicherung heißt es zum Beispiel: “

„ISPs and ICPs in China must fulfill data retention obligations. ISPs are required to record important data (such as identification, URLs visited, length of visit, and activities) about all of their users for at least sixty days and to ensure that no illegal content is being hosted on their servers.

Beachtlich, dass die chinesischen Internetprovider lediglich 60 Tage angehalten sind, Nutzer-Verkehrsdaten zu speichern, während nach Meinung unseres Innenministers (der auch Verfassungsminister ist und den demokratischen Rechtsstaat bewahren soll), damit kein Blumentopf zu gewinnen sei: „Dazu reicht eine Frist von ein paar Stunden oder Tagen nicht. Deshalb hat die EU gesagt: sechs Monate automatische Speicherung, dann Löschung“. Leider scheint er damit eine andere EU zu meinen als die, welche in ihrer Charter die Grundrechte in Kapitel 8 wie folgt definiert:

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet wer- den. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

Es geht also nicht mehr um die Utopie Europa, ein Europa der Freiheit, eines der Völker, sondern es geht um ein Europa der Überwachung, in dem Freiheitsrechte auf dem Altar der Sicherheit geopfert werden.

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Ein Gedanke zu „Die Sache mit den Menschenrechten und der Vorratsdatenspeicherung

  1. nun ja, die „alten“ demokratien sind gerne der fixpunkt, an der sich jede „neue“ demokratie messen muss. dabei werden die maßstäbe leider irgendwann nicht mehr hinterfragt. mit deutschlands demokratie ist es lange nicht so gut bestellt wie es vorgibt. dafür ist das nur ein gutes beispiel. die politik im dienste der banken etc. ist dann ein weiteres kapitel.

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