Die UN GGE, Völkerrecht und Cyber Normen zur Eindämmung von Cyber-Konflikten

Ein Kollege bei der Deutschen Gesellschaft für Vereinte Nationen fragte mich, ob ich nicht Lust hätte, mal einen Überblick darüber zu schreiben, was die UNO eigentlich so im Themenbereich Cyber-Konflikte tut. Dass die Vereinten Nationen bei der Bearbeitung traditioneller Konflikte im UN Sicherheitsrat natürlich eine Rolle spielen ist bekannt. Man denke an die UN Blauhelmtruppen oder die Waffeninspektoren im Irak 2003. Weniger bekannt sind die Aktivitäten der UNO bei der Eindämmung von Cyber-Konflikten. Daher habe ich mich mal an einen Text gesetzt.

Der kurze Text beschreibt die verschiedenen Initiativen, die seit ungefähr 1998, also schon vor langer Zeit, durchgeführt wurden um Regeln für Cyber-Konflikte aufzustellen. Das geschieht in erster Linie durch der Arbeit der United Nations Group of Governmental Experts (UN GGE), also ein Expertengremium, dem auch das deutsche Außenministerium angehört. Diese Gruppe versuchte seit Anfang der 2000er im wesentlichen zu klären, inwiefern das Völkerrecht bei Cyber-Konflikten gilt. Darin besteht zumindest schonmal Konsens. Das bedeutet, dass Konfliktparteien bestimmte Regeln beachten müssen, etwa das Cyber-Angriffe ab einer bestimmten Intensität das Recht eines Staats auf Selbstverteidigung auslösen können. Wenn das Völkerrecht gilt, dann gelten auch Prinzipien wie, dass nicht wahllos Ziele in Konflikten zerstört werden dürfen, sondern dass jedweder Gewalteinsatz proportional und begrenzt sein muss. Allerdings steckt der Teufel im Detail, denn das Teils Jahrhunderte alte Völkerrecht passt nur bedingt auf die Spezifika des digitalen Raums. Das heben insbesondere Staaten wie China und Russland hervor, die gerne Änderungen am Völkerrecht vornehmen würden, um z.B. auch unliebsame Informationen, unter dem Label „Information war“ mit regulieren zu können. Stichwort Zensur. Aufgrund dieser Differenzen sind die Verhandlungen der UN GGE zuletzt ins stocken geraten. Deswegen argumentieren einige, solle man sich eher auf implizite Verhaltensnormen, also Cyber-Normen und vertrauensbildende Maßnahmen beschränken. Der letzte Teil des Textes greift immer wieder auftauchende Forderungen nach einer „Cyber-Rüstungskontrollregime“ oder einem „Cyber-Vertrag“ auf und argumentiert, dass das sehr unwahrscheinlich zu erreichen ist. Andererseits mahlen die Mühlen der Diplomatie sehr langsam, also wer weiß was die nächsten Jahre bringen.

Mehr dazu findet ihr unter: Schulze, Matthias, (2020), Konflikte im Cyberspace, UN Basisinformation 61, in: Deutsche Gesellschaft für Vereinte Nationen (Link). Oder in meinen Publikationen.

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