Good news first. Der EUGH hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekippt. Der ehemalige Bundesdatenschützer Schaar dazu: „In der Substanz bestätigt der EuGH die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung: Die generelle, anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist weder mit dem Grundrecht auf Achtung des Privatlebens noch mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar.“